Strom
Netzzugang
Die Mittelhessen Netz GmbH gewährt den Zugang zu ihrem Stromnetz auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes, der Stromnetzzugangsverordnung sowie den Beschlüssen der BNetzA in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die Beschlusskammer 6 der BNetzA hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2017 Az.: BK6-17-168, einen standardisierten Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) festgelegt. Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß Tenorziffer 1 dieses Beschlusses verpflichtet, alle bereits bestehenden Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträge zum 1. April 2018 inhaltlich vollständig an den festgelegten Mustervertrag anzupassen.
Unser neues Vertragsmuster, das dem Mustervertrag der BNetzA in der konsolidierten Fassung vom 20.12.2017 entspricht, finden Sie nachfolgend.
Lieferantenrahmen- und Netznutzungsvertrag (Entnahme) Strom gültig ab 1. April 2018
Lieferantenrahmenvertrag BNetzA BK6-17-168 vom 20. Dezember 2017
Anlage a.: Preisblatt
Anlage b.: Kommunikationsdatenblatt
Anlage c.: EDI-Vereinbarung
Anlage d.: Sperrauftrag
Anlage e.: Zuordnungsvereinbarung
Anlage f.: Schwachlast-KA
Lastprofilverfahren
Reverse-Charge-Verfahren
Hier finden Sie den "Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" der Mittelhessen Netz GmbH nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG.
Ansprechpartner Netzugang
Tel: 0641 708-1526
Fax: 0641 708-3350
Email: netzzugang@mit-n.de
Mittelhessen Netz GmbH
Lahnstraße 31
35398 Gießen
Netzentgelte
Aktuelle Netzentgelte
Die entsprechend der Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005, in Verbindung mit der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vom 29. Oktober 2007, ermittelten Preise für die Nutzung des Stromnetzes der Mittelhessen Netz GmbH finden Sie in unserem aktuellen Preisblatt.
Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)
Referenzpreisblatt der Mittelhessen Netz GmbH zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG).
Das Referenzpreisblatt ist als Obergrenze zu verwenden. Weist das aktuelle Preisblatt eines Jahres für eine Netzebene einen niedrigeren Preis aus, ist dieses für die Ermittlung der Kosten für dezentrale Einspeisung der nachgelagerten Netzebene zu verwenden.
Preise Mehr-/ Mindermengen
Veröffentlichungspflichten nach § 13 Abs. 3 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
Ab 01.01.2015 erfolgt die Abrechnung der Jahres-Mehr-und Mindermengenpreise für Standardlastprofile anhand von Monatspreisen gem. Veröffentlichung des BDEW.
Ansprechpartner Netzentgelte
Tel: 0641 708-1342
Fax: 0641 708-3350
Email: netzzugang@mit-n.de
Mittelhessen Netz GmbH
Lahnstraße 31
35398 Gießen
Hochlastzeitfenster
Grundversorgung
Gemäß § 36 (2) des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Juli 2005 sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre zu ermitteln. Grundversorger in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden beliefert.
Grundversorger ab dem 1. Januar 2019 (ermittelt zum 1. Juli 2018)
Netzgebiet | Grundversorger |
---|---|
Gießen | Stadtwerke Gießen AG |
Bad Vilbel | Stadtwerke Bad Vilbel GmbH |
Eine detaillierte Aufstellung der Grundversorger nach Städten und Gemeinden entnehmen Sie bitte der PDF-Datei Städte und Gemeinden MIT.N.
Signatur und Zertifikate
Im Rahmen der Marktprozesse enthalten unsere gesendeten E-Mails eine Signatur, die Ihnen die Prüfung der Gültigkeit des Absenders ermöglicht. Des Weiteren übermitteln wir die E-Mails verschlüsselt.
An dieser Stelle können Sie sich unseren öffentlichen Schlüssel herunterladen:
Zertifikat Mittelhessen Netz GmbH
Bitte senden Sie uns im Gegenzug Ihren öffentlichen Schlüssel an die E-Mail-Adresse: