Zählerstände melden

Portalverfügbarkeit

Die gesetzliche Frist zur Zählerstandsübermittlung nach § 71 EEG 2023 endet am 28.02.2026. 

Nach Ablauf der Frist ist eine Zählerstandserfassung über dieses Onlineportal für die Abrechnung 2025 nicht mehr möglich. Sollten uns bis zum 28.02.2026 keine Zählerstände vorliegen, erfolgt eine Abrechnung unter der Annahme, dass keine Einspeisung erfolgt ist und wir fordern die an Sie für 2025 gezahlten Abschläge von Ihnen zurück. Eine Abschlagszahlung für 2026 erfolgt dann nicht.

 

Gut zu wissen:

  • Enthält Ihre TAN Buchstaben müssen diese als Großbuchstaben eingegeben werden.
  • Geben Sie bitte in das Eingabefeld für den Zählerstand nur den tatsächlich vom Zähler angezeigten Zählerstand an – ohne diesen mit dem Wandlerfaktor zu multiplizieren - um Abrechnungsfehler zu vermeiden. Sowohl der Tausenderpunkt als auch das Komma können nicht verarbeitet werden. Bitte lassen Sie den Tausenderpunkt und die Nachkommastellen bei der Eingabe weg und verzichten Sie auch auf Nullstellen vor dem eigentlichen Stand. (Beispiel: Zählerstand „0093.427,9“ = Eingabe ins Portal „93427“)
  • Sollten Sie einen Zweirichtungszähler besitzen dann achten Sie bitte darauf, dass Sie das richtige Messwerk ablesen. Das abzulesende Messwerk wird im Portal direkt unter der Zählernummer angezeigt.
    Zur Erinnerung:
    Messwerk 1-1:1.8.0 = Bezug
    Messwerk 1-1:2.8.0 = Einspeisung
  • Nachdem Sie auf „Zählerstände melden“ geklickt haben, muss sich das Formular schließen. Eine Erfolgsmeldung erscheint und eine automatische Bestätigungsmail wird an Sie gesandt. Schließt sich das Formular nicht, dann liegt ein Fehler vor, dieser wird Ihnen unter dem betroffenen Eingabefeld angezeigt.
     

Bedienungsanleitung Zähler

Produktbeschreibung EFR-SGM-C4
Produktbeschreibung Elster A1350
Produktbeschreibung Elster AS1440
Produktbeschreibung EMH ED300L
Produktbeschreibung ITRON EM214
Produktbeschreibung Kamstrup 382