Strom

Technische Anschlussbedingungen

In unserem Elektrizitätsversorgungsnetz gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Stand Februar 2021) des Verbandes der Netzbetreiber e.V. beim VDEW (VDN).

Weitere Informationen finden Sie unter Formulare und Infomaterial.

Netzanschluss

So kommen Sie zu Ihrem Netzanschluss

Eine Bitte vorab:

Informieren Sie uns rechtzeitig vor Baubeginn über Ihr Bauvorhaben. Mindestens acht Wochen vor dem gewünschten Ausführungstermin sollte Ihre Anmeldung zum Strom-Netzanschluss bei uns vorliegen.

Sie planen ein Gewerbeobjekt oder ein Haus mit mehr als 15 Wohneinheiten und mehr als 30 kW Leistung? Dann setzen Sie sich zur Abstimmung des Netzanschlusses direkt mit unseren Fachleuten in Verbindung.

  1. Füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur die Anmeldung zum Anschluss an das Niederspannungsnetz aus. Den Antrag finden Sie am Ende der Seite zum Herunterladen.
  2. Fügen Sie Ihrer Anmeldung bitte folgende Unterlagen bei:
  • einen Lageplan (1:1.000)
  • einen Kellergrundrissplan (1:100); darin muss der Hausanschlussraum mit den gewünschten Sparten (Strom/Gas) eingezeichnet sein.
  • Diese beiden Pläne sind Bestandteil des Bauantrages.
  • Planen Sie in Ihrem Haus elektrische Verbraucher mit höherer Leistung (z.B. Aufzüge), ergänzen Sie die Unterlagen um Datenblätter für diese Verbraucher.
  1. Schicken Sie diese Unterlagen an uns. Adresse siehe Infobox.
  2. Besprechen Sie den optimalen Standort für Ihren Netzanschluss mit unseren Fachleuten. Wir beraten Sie gern. Grundsätzlich gilt: Planen Sie Ihre Netzanschlüsse zur Straßenseite hin. Das spart Kosten.
  3. Sind Ihre Unterlagen vollständig, erstellen wir Ihnen ein Angebot für den Netzanschluss. Dieses schicken wir Ihnen per Post zu.
  4. Bitte senden Sie die Seiten 1 und 2 des Angebots unterschrieben im beigefügten Frei-Kuvert an uns zurück.
  5. Ihr Elektroinstallateur füllt den Antrag auf Inbetriebsetzung und Stromlieferung mit allen notwendigen Daten aus, fügt seinen Firmenstempel hinzu und unterschreibt den Antrag. Mit diesem Antrag wird die Montage des Stromzählers veranlasst. Ihr Installateur schickt den Antrag an uns.
  6. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Zählermontage.
  7. Wir setzen den Zähler.

Ab sofort können Sie Strom in Ihrem Haus nutzen.

Netzanschlussportal

Netzanschlussportal

Über unser Netzanschlussportal können Sie Ihren Netzanschluss ganz einfach digital beantragen

Netzanschlussportal

Hinweis:
Durch den Klick auf den Link „Zum Kundenportal“ erfolgt eine Weiterleitung zu unserem Dienstleister. Für den Datenschutz und die Datensicherheit Ihrer personenbezogenen Daten bleiben weiterhin wir verantwortlich.

Netzanschlusskosten

Kosten für den Netzanschluss bei Haushaltskunden

Die Kosten für die Erstellung eines Netzanschlusses finden Sie in unseren "Ergänzenden Bedingungen und Preisblatt".

Kosten für den Netzanschluss bei Gewerbeobjekten

Bei Gewerbeobjekten oder bei Häusern mit mehr als 15 Wohneinheiten und mehr als 30 kW Leistung werden die Kosten nach Aufwand berechnet. Alle Rechte vorbehalten.

Anmeldung zum Strom-Netzanschluss

Ergänzende Bedingungen und Preisblatt

Niederspannungsanschlussverordnung  - NAV

Ansprechpartner Netzanschluss

Tel: 0641 708-1618
Fax:0641 708-3350
Email: anschluss@mit-n.de


Mittelhessen Netz GmbH
Lahnstraße 31
35398 Gießen

Anmeldung steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§14a EnWG)

Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2024 Wärmepumpen und Ladesäulen mit einer Leistung >4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung ausgerüstet sein müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob für die Wärmepumpe und Ladesäulen eine eigene Messung vorgesehen ist. Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) sowie die Formblätter werden aktuell überarbeitet. Bei Fragen zur Steuerbarkeit wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb.



Bei der Planung einer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind die einschlägigen Normen, die anerkannten Regeln der Technik, die Ergänzenden Bedingungen sowie die Technischen Anschlussbedingungen der Mittelhessen Netz GmbH zu beachten.

Es gelten die Allgemeine Bedingungen über netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen.

Die Anmeldung eines steuerbaren Netzanschluss nach § 14a EnWG darf gemäß § 13 NAV nur durch einen Elektrofachbetrieb ausgeführt werden, der in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist.

Zur Anmeldung des netzdienlichen und steuerbaren Netzanschlusses benötigen wir folgende Unterlagen:

Grundsätzlich gilt, dass gemäß den TAB 2019 Kapitel 4.1(4) und VDE-AR-N 4100 Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Bemessungsleistung von 0kVA bis einschließlich 12kVA anzumelden und Ladeeinrichtungen mit einer Bemessungsleistungen größer 12kVA zusätzlich genehmigungspflichtig sind.

WICHTIGER HINWEIS:
Beachten Sie bitte die Anschlusskapazität am Haus. Gegebenenfalls muss der Anschluss verstärkt werden. Der konzessionierte Elektrofachbetrieb wird Ihnen auch hier gerne weiterhelfen.

Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie - in Abhängigkeit der Leistung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen – ein individuelles Angebot gemäß den Ergänzenden Bedingungen der Mittelhessen Netz GmbH sowie eine Bestätigung bzw. Zustimmung.

Netzanschlusskosten

Die Kosten für den steuerbaren Netzanschlusses finden Sie in unseren Ergänzende Bedingungen und Preisblatt.

Es gelten weiterhin die technischen Anschlussbedingungen Niederspannung sowie die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Weitere Informationen zu §14a EnWG

Allgemeines

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen - wie beispielsweise Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos - haben höhere Leistungen als die meisten Haushaltsgeräte und beziehen zudem häufig gleichzeitig Strom. Aus diesen Gründen müssen diese Geräte bei den Netzbetreibern angemeldet werden.

Ab dem 01.01.2024 gelten hierfür neue Regelungen. Zukünftig soll eine Anfrage zu einem Anschluss einer neuen Wärmepumpe oder einer privaten Ladeeinrichtung nicht mehr mit dem Verweis auf mögliche lokale Überlastung des Netzes abgelehnt werden dürfen.

Das führt dazu, dass im Gegenzug der Netzbetreiber (wir), wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung droht, die Belastung temporär steuern dürfen.

Kein Grund zur Sorge: Es muss immer eine Mindestleistung (4,2 kW) zur Verfügung stehen, sodass Wärmepumpen betrieben und E-Autos weiter geladen werden können. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.

Als Ausgleich für die netzorientierte Steuerung erhalten die Betreiber ein reduziertes Netzentgelt.

Hierfür hat die Bundesnetzagentur verschiedene Module zur Entgeltreduzierung festgelegt, für die sich der Anlagenbetreiber entscheiden kann.
Für Anlagenbetreiber (mit Inbetriebnahmedatum ab 01.01.2024), die keine Entscheidung für ein Modul getroffen haben, ist das Modul 1 als "Standardmodul" anzuwenden.

Netzentgelt Modul 1

Dies entspricht einer pauschalen Netzentgeltreduzierung je Netzbetreiber, welche sich als Summe von 80€ für die Einrichtung der Steuerbarkeit und einer netzbetreiberindividuellen Stabilitätsprämie ergibt. Die Stabilitätsprämie ist als Produkt des Arbeitspreises in der Niederspannung für Entnahme ohne Lastgangmessung im jeweiligen Netzgebiet, der Annahme eines Verbrauchs von 3.750 kWh einer durchschnittlichen steuerbaren Verbrauchseinrichtung und eines Stabilitätsfaktors von 20% zur Berechnung vorgesehen.

Die Entgelte sind dem Preisblatt für die Netznutzung zu entnehmen.
 

Netzentgelt Modul 2

Dies entspricht einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises um 60%, wobei hier auf den Arbeitspreis in der Niederspannung für Entnahme ohne Leistungsmessung des jeweiligen Netzbetreibers abgestellt wird.
Wichtig: Diese Auswahlmöglichkeit besteht ausschließlich für Verbraucher mit Entnahme ohne Lastgangmessung.
Betreibern von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit leistungsgemessener Entnahme steht ausschließlich Modul 1 zu Verfügung.

Die Entgelte sind dem Preisblatt für die Netznutzung zu entnehmen.

Ansprechpartner

Tel: 0641 708-1619
Fax: 0641 708-3350
Email: anschluss@mit-n.de


Mittelhessen Netz GmbH
Lahnstraße 31
35398 Gießen

Info-Flyer

Hier finden Sie die allgemeine Information "Zuhause laden leicht gemacht"

Baustromanschluss

  1. Füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur die „Anmeldung zum Netzanschluss“ aus.
    Über diese Anmeldung kommt ein Stromlieferungsvertrag mit dem Grundversorger zustande.
  2. Sie oder Ihr Installateur schicken die Anmeldung bitte an die folgende Adresse:
    Mittelhessen Netz GmbH, 35398 Gießen, Lahnstraße 31
  3. Der Stromanschluss wird über einen Baustellen-Anschlussschrank, am nächstenmöglichen Netzanschlusspunkt (Kabelverteiler oder Trafo-Station), hergestellt. Für den Verlust oder die
    Beschädigung des Anschlussschrankes haftet der Antragsteller.
  4. Der Baustellen-Anschlussschrank ist verschlossen. Den dazugehörigen Schlüssel erhält der Elektroinstallateur oder ein Beauftragter gegen Quittung in unserer Arbeitsvorbereitung, Lahnstraße 31, 35398 Gießen. Telefon 0641 708-1475.
  5. Die Haftung für die fachgemäße Ausführung der elektrischen Bauinstallation übernimmt der Elektroinstallateur, der die „Anmeldung zum Netzanschluss“ unterschrieben und bei uns eingereicht hat.
  6. Nach Beendigung der Bauarbeiten sollte der Elektroinstallateur den Schlüssel für den Baustellenschrank sofort bei der Arbeitsvorbereitung abgeben. Erst dann bauen wir den Anschlussschrank ab und Sie erhalten eine entsprechende Schlussrechnung. Das Vertragsverhältnis ist damit beendet.
Setzen und Ausbau eines Baustellenanschlussschranks bis 100 A236,00 €
Setzen und Ausbau eines Baustellenanschlussschranks über 100 A354,00 €
Monatsmiete für Bauschrank20,00 €
Jährlicher Grundpreis108,00 €
Arbeitspreis28,93 Ct/kWh

Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt jeweils geltenden Umsatzsteuer.

Ansprechpartner Baustromanschluss

Tel: 0641 708-1618
Fax:0641 708-3350
Email: anschluss@mit-n.de


Mittelhessen Netz GmbH
Lahnstraße 31
35398 Gießen

Strom bei Veranstaltungen

Auch bei Veranstaltungen ist Strom unverzichtbar. Was wäre beispielsweise ein Straßenfest ohne stimmungsvolle Beleuchtung, eine winterliche Feier ohne heißen Glühwein?

Bei der Planung des Stromanschlusses für Ihre Veranstaltung unterstützen wir Sie gern!

Wir benötigen folgende Angaben:

  • Art der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort
  • Zeitpunkt der Veranstaltung (von ... bis ...)
  • Benötigte elektrische Anschlussleistung
  • Ansprechpartner(in) mit Telefonnummer
  • Rechnungsanschrift

Die Kosten sind die gleichen wie bei einem Stromanschluss für Baustrom.

Ansprechpartner für Veranstaltungen

Tel: 0641 708-1618
Fax:0641 708-3350
Email: anschluss@mit-n.de


Mittelhessen Netz GmbH
Lahnstraße 31
35398 Gießen

Installateurverzeichnis

Eintragung im Installateurverzeichnis

Sie möchten in das Installateurverzeichnis der Mittelhessen Netz GmbH aufgenommen werden?

Zusätzlich zu dem Antrag auf Eintragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Meisterbrief im Elektrotechniker-Handwerk mit Sicherheitsschein (über 50 Punkte)
  • Alternativ TREI-Schein
  • Gewerbeanmeldung
  • Eintragung in die Handwerksrolle
  • Bescheinigung über die Betriebshaftpflicht
  • Eigentumsnachweise der Werkstattausrüstung in Kopie
  • VDE-Abonnement (Auswahl für das Elektrohandwerk)
    https://www.vde-verlag.de/normen/auswahl-fuer-das-elektrotechniker-handwerk.html 
  • DIN-Taschenbuch ISBN 978-3-410-26881-9 | BESTELL-NR. 26881
    alternatv als E-BOOK 978-3-410-26882-6 | BESTELL-NR. 26882

Fachbetriebe in unserem Netzgebiet

Sie sind auf der Suche nach einem Elektro-Fachbetrieb in Ihrer Nähe?

In unserem Installteuerverzeichnis finden Sie eine Übersicht der registrierten Elektroinstallationsunternehmen.
Hinweis: Die Liste wird laufend überarbeitet

Ansprechpartner Installateurverzeichnis

Tel: 0641 708-1618
Fax: 0641 708-3350
Email: anschluss@mit-n.de


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