Gas

Netzzugang

Die Mittelhessen Netz GmbH gewährt den Zugang zu ihrem Gasnetz auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes, der Gasnetzzugangsverordnung und der Kooperationsvereinbarung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Unsere aktuellen Vertragsmuster mit Preisblatt, Ansprechpartnern und Beschreibung der angewendeten Standardlastprofile sowie unsere Ergänzenden Geschäftsbedingungen finden Sie nachfolgend.

Standardlastprofilverfahren

Verfahrensspezifische Parameter: BDEW-/VKU-/GEODE - Excel Tabelle mit verfahrensspezifischen Parametern

Anwendungsspezifische Parameter: werden nicht verwendet

Reverse-Charge-Verfahren

Hier finden Sie den "Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" der Mittelhessen Netz GmbH nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG.

Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 30.06.2025)

Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 30.06.2022)

Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 09.06.2019)

Ansprechpartner Netzzugang

Tel: 0641 708-1526
Fax:0641 708-3350
Email: netzzugang@mit-n.de

Mittelhessen Netz GmbH
Lahnstraße 31
35398 Gießen

Netznutzungsentgelte

Die Entgelte für den Gasnetzzugang der Mittelhessen Netz GmbH werden auf der Grundlage der aktuellen Gasnetzentgeltverordnung mit Hilfe des Netzpartizipationsmodells ermittelt. Sie setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: 

  • Arbeitspreis
  • Leistungspreis (Kunden mit Leistungsmessung)
  • Grundpreis (Kunden ohne Leistungsmessung)
  • Entgelt für Messstellenbetrieb
  • Entgelt für Messung
  • Entgelt für Abrechnung
  • Konzessionsabgabe
  • Umsatzsteuer

Aktuelle Netzentgelte

Die entsprechend der Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005, in Verbindung mit der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vom 29. Oktober 2007, ermittelten Preise für die Nutzung des Gasnetzes der Mittelhessen Netz GmbH finden Sie in unserem aktuellen Preisblatt.

Preisblatt MIT.N Netznutzung Gas 01.01.2024 - 31.12.2024

Entgelte für Mehr- und Mindermengen

Die Preise für Mehr- und Mindermengen richten sich nach den monatlichen durchschnittlichen Ausgleichsenergiepreisen. Sie werden vom Marktgebietsverantwortlichen ermittelt und veröffentlicht. Die aktuellen Preise finden Sie unter https://www.tradinghub.eu/de-de/.

Grundversorgung

Gemäß § 36 (2) des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Juli 2005 sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre zu ermitteln. Grundversorger in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung ist das Energieversorgungsunternehmen, das zum Stichtag die meisten Haushaltskunden beliefert.

Grundversorger ab dem 1. Januar 2022

Zum Stichtag 1. Juli 2021 versorgten die Stadtwerke Gießen AG die meisten Haushaltskunden im Netz der Mittelhessen Netz GmbH und sind daher ab dem 1. Januar 2022 der Grundversorger im Netzgebiet.

Eine detaillierte Aufstellung zur Grundversorgung nach Städten und Gemeinden entnehmen Sie bitte der hinterlegten Tabelle.

Signatur und Zertifikate

Im Rahmen der Marktprozesse enthalten unsere gesendeten E-Mails eine Signatur, die Ihnen die Prüfung der Gültigkeit des Absenders ermöglicht. Des Weiteren übermitteln wir die E-Mails verschlüsselt.

An dieser Stelle können Sie sich unseren öffentlichen Schlüssel herunterladen:

Zertifikat Mittelhessen Netz GmbH

Bitte senden Sie uns im Gegenzug Ihren öffentlichen Schlüssel an die E-Mail-Adresse:

zertifikate-extern@mit-n.de