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Vergütung nach KWKG

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Mittelhessen Netz GmbH
Lahnstraße 31
35398 Gießen

Vergütung von Eigenerzeugungsanlagen, die nach dem KWKG einspeisen

Anlagen, die nach dem KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten eine aus drei Komponenten bestehende Vergütung:

  1. Zuschlag nach dem KWKG
  2. Entgelt für vermiedene Netznutzung
  3. Üblicher Preis nach EEX für Anlagen bis 2 MW


1. Der Zuschlag nach dem KWKG ist im Gesetz festgelegt.

Die Höhe des Zuschlags und die Dauer der Zahlung wird in §7 geregelt.


2. Entgelt für vermiedene Netznutzung

Im Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 19. März 2002 (BGBL S. 1092), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 03.05.2005, wird in § 4 (3) auf die Vergütung der vermiedenen Netznutzungsentgelte hingewiesen. Weitergehende Hinweise sind der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) § 18 zu entnehmen.

Für Einspeiser mit registrierender ¼-h-Lastgangmessung gilt, dass sowohl die Vermeidungsleistung als auch die Vermeidungsarbeit zu berücksichtigen ist. Die tatsächliche Vermeidungsleistung kann erst nach Abschluss eines Kalenderjahres ermittelt werden.

Für Einspeiser ohne registrierende ¼-h-Lastgangmessung gilt, dass nur die Vermeidungsarbeit berücksichtiget wird.

Hier finden Sie unser aktuelles Preisblatt für die Netznutzung.


3 . Üblicher Preis

Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.

Der Preis im 4. Quartal 2006 beträgt  4,467 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.01.-31.03.07.
Der Preis im 1. Quartal 2007 beträgt  2,974 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.04.-30.06.07.
Der Preis im 2. Quartal 2007 beträgt  3,321 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.07.-30.09.07.
Der Preis im 3. Quartal 2007 beträgt  3,101 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.10.-31.12.07.
Der Preis im 4. Quartal 2007 beträgt  5,775 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.01.-31.03.08.
Der Preis im 1. Quartal 2008 beträgt  5,620 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.04.-30.06.08.
Der Preis im 2. Quartal 2008 beträgt  6,554 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.07.-30.09.08.
Der Preis im 3. Quartal 2008 beträgt  7,317 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.10.-31.12.08.
Der Preis im 4. Quartal 2008 beträgt  6,801 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.01.-31.03.09.
Der Preis im 1. Quartal 2009 beträgt  4,735 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.04.-30.06.09.
Der Preis im 2. Quartal 2009 beträgt  3,238 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.07.-30.09.09.
Der Preis im 3. Quartal 2009 beträgt  3,703 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.10.-31.12.09.
Der Preis im 4. Quartal 2009 beträgt  3,876 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.01.-31.03.10.
Der Preis im 1. Quartal 2010 beträgt  4,102 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.04.-30.06.10.
Der Preis im 2. Quartal 2010 beträgt  4,152 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.07.-30.09.10.
Der Preis im 3. Quartal 2010 beträgt  4,381 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.10.-31.12.10.
Der Preis im 4. Quartal 2010 beträgt  5,149 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.01.-31.03.11.
Der Preis im 1. Quartal 2011 beträgt  5,185 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.04.-30.06.11.
Der Preis im 2. Quartal 2011 beträgt  5,361 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.07.-30.09.11.
Der Preis im 3. Quartal 2011 beträgt  4,917 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.10.-31.12.11.
Der Preis im 4. Quartal 2011 beträgt  4,991 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.01.-31.03.12.
Der Preis im 1. Quartal 2012 beträgt  4,510 ct/kWh und gilt für den Zeitraum 01.04.-30.06.12.

Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihrer Rechnung, dass sich dieser Preis quartalsweise verändert!

Die EEX Strombörse in Leipzig erreichen Sie über externer Linkwww.eex.de.