Die ständig ansteigende Anzahl der dezentralen Erzeugungsanlagen erfordert eine Prüfung der Netzverträglichkeit, um negative Rückwirkungen auf den Netzbetrieb zu vermeiden. Diese Prüfung ist in den Netzen der Mittelhessen Netz GmbH bei Anlagen > 30 kW (bei Photovoltaikanlagen > 30 kWp) ab dem 1. Oktober 2011 kostenpflichtig.
Bei der Netzverträglichkeitsprüfung wird ermittelt, ob am vorhandenen oder an einem vom Anlagenbetreiber benannten Netzverknüpfungspunkt eine Einspeisung mit der gewünschten Einspeiseleistung möglich ist.
Sollte eine Einspeisung mit der gewünschten Einspeiseleistung nicht möglich sein, so wird die maximal mögliche Einspeiseleistung am benannten oder vorhandenen Netzverknüpfungspunkt ermittelt.
Als zusätzliche Dienstleistung wird die Ermittlung eines Netzverknüpfungspunktes für die gewünschte Einspeiseleistung angeboten (Netzverträglichkeitsprüfung zusätzlicher Netzverknüpfungspunkt).
